Die folgenden Ausführungen sind Vertragsbestandteil einer Vereinbarung mit BORST & PARTNER. Ein Vertrag mit zwischen Auftraggeber und BORST & PARTNER, kommt mit der Annahme des jeweiligen Angebots, bzw. mit einer Auftragsbestätigung zustande, siehe hierzu auch Pt. 1.4.
1. Honorare
1.1 Grundlage der Honorarberechnung ist unser jeweiliges Angebot über die beauftragten Leistungen. Alle Leistungen des Angebots verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Honorare/Entgelte unterliegen der Künstlersozialabgabe (KSK-Meldung). Das Angebot gilt für eine Dauer von 4 Monaten und verliert nach dieser Zeit seine Gültigkeit, sofern in der Zwischenzeit kein Auftrag erteilt wurde. Vom Angebot abweichende mündliche Absprachen sind ohne schriftliche Fixierung ungültig. Unsere Angebote sind stets freibleibend und zwingen nicht zur Auftragsannahme zu den dort genannten Konditionen. Zusätzlich erbrachte Leistungen, die über den Leistungsumfang des jeweiligen Angebots hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft insbesondere mögliche nachträgliche Änderungen des Auftraggebers, sogenannte Autorkorrekturen.
1.2. In den Honoraren von, nachfolgend Auftragnehmern genannt, sind technische Kosten wie die Erstellung von Grafiken, Illustrationen, Fotoarbeiten, Reproarbeiten/Lithografie, Bildnutzungsrechte, Modellbau, Ausbelichtung von Dateien, Texterfassung, Musterproduktion, Druck-, wie auch ggf. Schaltkosten von Anzeigen nicht enthalten. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle Fahrtkosten für Reisen und sonstige Nebenauslagen, die bei der Abwicklung des Auftrages entstehen, werden ebenfalls gesondert berechnet. Datenträger wie auch Daten bleiben unser Eigentum. Mit der Zahlung von Honoraren erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an Daten wie auch Datenträgern. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn seiner Tätigkeit einen angemessenen Vorschuss zu verlangen, der auf die spätere Endabrechnung angerechnet wird.
1.3. Für die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge
zur Vorbereitung eines Vertragsabschlusses berechnen wir ein Präsentationshonorar, das im Falle einer Auftragserteilung auf das Gesamthonorar angerechnet werden kann, sofern dies im Angebot vermerkt wurde. Die Rechte der von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten und die Entwürfe verbleiben stets bei uns und gehen erst nach der Erteilung eines Auftrages zur Ausarbeitung und nach Erstattung eines Nutzungshonorares, das objekt- und auflagenabhängig ist, zeitweilig an den Auftraggeber über, die gezeigten Unterlagen verbleiben im Besitz des Auftragnehmers und haben nach Prüfung, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Wochen nach Präsentation frei an den Auftragnehmer zurückgesandt zu werden. Im Falle der Einbehaltung von Präsentationsunterlagen hat der Auftragnehmer das Recht, zur Wiederherstellung dieser Unterlagen ein zusätzliches Honorar dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Es gilt als vereinbart, dass die Höhe dieses zusätzlichen Honorars sich auf die Höhe des ursprünglichen Präsentationshonorars plus gesetzlicher Mehrwertsteuer beläuft. Näheres zu Urheberrecht und Nutzungsrechten in den Honorarempfehlungen des BDG, Bund deutscher Grafiker oder AGD, Allianz deutscher Designer.
- Sofern nichts anderes bei Auftragserteilung vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber jeweils mindestens ein gestalterischer oder konzeptioneller Vorschlag vorgelegt, der auch bei eventueller Nichtakzeptanz auf Seiten des Auftraggebers den durch die Auftragserteilung geschlossenen Vertrag erfüllt und voll in Rechnung gestellt wird. Eine Zahlung von verminderten, sogenannten „Ausfallhonoraren“ wird hiermit von Seiten des Auftraggebers ausdrücklich ausgeschlossen.
- Unsere Pflichten
2.1. Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach besten Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Wünsche unserer Auftraggeber durchzuführen.
2.2. Aufträge an dritte Unternehmen und Personen erteilen wir nach Absprache mit unseren Auftraggebern auf Rechnung und Namen des Auftraggebers, sofern diese Absprache getroffen wurde. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Beauftragung Dritter unter der Beachtung eines ausgewogenen Verhältnis von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichen Erfolg für unseren Auftraggeber.
- Besprechungsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Fixierung durch einen Besprechungsbericht. Wird diesem nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen, so gilt im Interesse einer zügigen Auftragsabwicklung das dort Festgehaltene.
- Nutzungsrechte
Die Parteien vereinbaren, dass auf alle von BORST & PARTNER erstellten Arbeiten und Leistungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes Anwendung finden und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz nach § 2 UrhRG (z. B. Schöpfungshöhe) nicht vorliegen. Der Auftraggeber erwirbt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars ein einfaches Nutzungsrecht, um die Arbeiten und Leistungen von BORST & PARTNER in dem vertraglich vereinbarten Umfang, zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und für die Laufzeit des Vertrages bzw. für eine ausdrücklich vereinbarte Dauer und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland bzw. gemäß dem Vertragszweck beschränkt, zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung durch BORST & PARTNER. Ebenso bedarf jede Bearbeitung oder sonstige Veränderung und jede nicht vertragsgemäße Nutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch BORST & PARTNER. Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets BORST & PARTNER als Urheber der Arbeiten und Leistungen an geeigneter Stelle wie folgt zu benennen: „Copyright by BORST & PARTNER, www.borstundpartner.de“. Sämtliche Rechte an im Rahmen einer Präsentation gezeigten Arbeiten verbleiben bei BORST & PARTNER. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars wird lediglich der Präsentationsaufwand erstattet; der Auftraggeber erwirbt mit dieser Zahlung keinerlei Nutzungsrechte oder sonstige über die Präsentation hinausgehende Ansprüche. Wir nehmen darüberhinaus für alle Arbeiten und Leistungen den Schutz durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Geschmacksmustergesetz, das Markengesetz und das Patentgesetz in Anspruch, soweit diese anwendbar sind.
4. Haftung
4.1.
Die Haftung von BORST & PARTNER und den Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zu unseren Aufgaben gehört es auch, den Auftraggeber auf erkennbare Bedenken gegen geplante Aufträge gegenüber Dritte hinzuweisen. Eine etwaige notwendige rechtliche Prüfung der Form, Inhalte und Aussagen ist Aufgabe des Auftraggebers. Gerne lassen wir dies auf Ihre Anfrage hin von unseren Anwälten prüfen.
4.2. Eine Haftung für etwaige Folgeschäden, die sich aus dem Auftrag oder seiner Abwicklung ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
4.3. Für fremdes Verschulden, insbesondere bei Zulieferern, Fremdprodukten und Insertionen, wie auch für höhere Gewalt ist jede Haftung ausgeschlossen.
- Alle von uns erstellten oder überarbeiteten Texte und Layouts sind vor der Drucklegung vom Auftraggeber zu prüfen und abzuzeichnen. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung, so kann für die entstandenen Kosten keine Haftung übernommen werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Textaus-sagen hervorgerufen werden könnten, ist ausgeschlossen. Sollten von uns erbrachte Leistungen teilweise oder ganz fehlerhaft sein, so behalten wir uns das Recht der Nachbesserung an unseren Arbeiten vor.
- Zahlungsbedingungen
5.1.
Bei Überschreitung des in der Rechnung genannten Zahlungstermins von 14 Tagen rein netto kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Dispositionskredit-Zinssatzes der Hausbank von BORST & PARTNER in Rechnung stellen. Die durch das Überschreiten der Zahlungsfrist entstehenden Mahn-, Anwalts- und Gerichtskosten, wie auch die damit verbundenen Nebenauslagen trägt allein der Auftraggeber.
5.2. Bei Aufträgen, deren Honorarsumme ohne Mehrwertsteuer die Summe von 2.500 Euro überschreitet, sind Abschlagszahlungen wie folgt zu leisten (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde): ein Drittel der jeweiligen Auftragssumme bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung der Druckunterlagen oder der jeweiligen Produktionsunterlagen, das verbleibende Drittel nach Fertigstellung des Auftrags durch uns.
5.3. Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinem Vermögen eine wesentliche Verschlechterung ein, so behalten wir uns das Recht vor, für noch ausstehende Zahlungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ab- oder Auslieferung unserer Leistungen oder derer von zuliefernden Betrieben zu verlangen.
5.4. BORST & PARTNER ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, sofern über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder anderweitige Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
- Die Aufrechnung mit bestrittenen, oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig.
- Schlussbestimmungen
6.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.
6.2. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist soweit der Auftraggeber Kaufmann oder eine jur. Person ist, der Sitz von BORST & PARTNER.
6.4. Mit Erteilung eines Auftrags an den Auftragnehmer erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers als Grundlage der Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer an. Diese Bestimmungen gelten mit Erteilung eines Auftrages als vertraglich vereinbart.
Stand 2014, Weißenhorn